AGB

"AGB sind Vertragsbedingungen zwischen Unternehmen und Kunden."

Impressum

NFET Günther & Sohn Inh. Sven Günther

Gewerbestraße 18, 25923 Süderlügum

USt-IdNr: DE365078823

Vertretungsberechtigte Person: Sven Günther

Festnetz: 04663 1889139

Telefon: +49 170 8140150 

E-Mail: info@nf-elektrotechnik-sg.com

Verantwortlich für den Inhalt: York-Ole Günther

Telefon: +49 151 70685330

E-Mail: yg@nf-elektrotechnik-sg.com

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Datenschutz

Allgemeines
Wir, die NFET Günther & Sohn, nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse werden nur erhoben, wenn Sie uns diese freiwillig mitteilen, z.B. im Rahmen einer Anfrage oder Bestellung. Diese Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage oder zur Abwicklung Ihrer Bestellung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Server-Log-Files
Bei jedem Zugriff auf unsere Webseite werden durch den Internet-Browser Ihres Endgerätes automatisch bestimmte Informationen an den Server unserer Webseite übermittelt und temporär in einem sog. Logfile gespeichert. Dabei handelt es sich um folgende Informationen: Datum und Uhrzeit des Abrufs, IP-Adresse, Name und URL der angeforderten Datei, Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL), verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Endgerätes sowie der Name Ihres Access-Providers. Diese Daten werden ausschließlich zur Verbesserung unserer Webseite genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Cookies

Cookies
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Allgemeine Geschäftsbedingungen NFET Günther & Sohn (AGB)

I. Geltungsbereich und Allgemeines

  1. Anwendungsbereich:
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die zwischen unserem Generalunternehmen und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt) geschlossen werden. Sie sind integraler Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Schriftformerfordernis:
    Abweichungen von diesen AGB, Nebenabreden oder sonstige individuelle Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Absprachen sind unwirksam.

  3. Künftige Geschäftsbeziehungen:
    Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

  4. Abweichende Bedingungen des Kunden:
    Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.


II. Leistungs- und Reparaturbedingungen

  1. Regelungsgrundlagen bei Bauleistungen:
    Für Bauleistungen gelten ergänzend die Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Dies umfasst auch spezifische DIN-Normen, wie z.B. DIN 18299, DIN 18382 und andere, die für technische Vertragsbedingungen maßgeblich sind.

  2. Eigentums- und Urheberrecht an Unterlagen:
    An allen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Plänen, Zeichnungen und technischen Dokumentationen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichtzustandekommen des Auftrags sind die Unterlagen unaufgefordert zurückzugeben.


III. Termine und Fristen

  1. Verbindlichkeit von Terminen:
    Verbindlich vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermine gelten nur unter der Bedingung, dass der Kunde alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung stellt. Unvorhersehbare und nicht durch uns zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt oder behördliche Verzögerungen verlängern die Fristen entsprechend.

  2. Verzug und Nachfristsetzung:
    Gerät unser Unternehmen in Verzug, steht dem Kunden nur dann das Recht zu, nach § 8 Nr. 3 VOB/B vorzugehen, wenn eine schriftlich festgelegte Nachfrist erfolglos verstrichen ist und der Kunde vorher erklärt hat, dass er nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten wird.


IV. Gewährleistung und Haftung

  1. Gewährleistungsfrist:
    Für alle Arbeitsleistungen und Reparaturen, die keine Bauleistungen im Sinne der VOB/B sind, sowie für eingebaute Materialien beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Für Bauleistungen gelten die Bestimmungen der VOB/B in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

  2. Mängelanzeige und Nacherfüllung:
    Der Kunde ist verpflichtet, uns etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen und uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der betroffene Gegenstand für die Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung bereitgestellt wird.

  3. Art der Nacherfüllung:
    Wir haben das Recht, nach eigenem Ermessen den Mangel entweder durch Nachbesserung oder durch Neuherstellung zu beheben.

  4. Fehlschlagen der Nacherfüllung:
    Sollte die Nacherfüllung zweimal fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist oder es sich um eine Bauleistung handelt.

  5. Haftungsbeschränkung:
    a) Vollhaftung: Wir haften uneingeschränkt bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    b) Grobe Fahrlässigkeit: Für sonstige Schäden haften wir nur bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
    c) Leichte Fahrlässigkeit: Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf das Doppelte des Auftragswertes.
    d) Verzug und Nebenpflichten: Schadensersatzansprüche aufgrund von Verzögerungsschäden oder Verletzung von Nebenpflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  6. Ausnahmen:
    Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben. Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB bleiben unberührt.


V. Eigentumsvorbehalt und erweitertes Pfandrecht

  1. Eigentumsvorbehalt:
    Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug oder Verletzung des Eigentumsvorbehalts können wir den Rückbau verlangen, wobei die Kosten zu Lasten des Kunden gehen.

  2. Pfandrecht:
    Uns steht ein Pfandrecht an den uns zur Reparatur überlassenen Gegenständen des Kunden zu. Dieses Pfandrecht sichert unsere Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag, aber auch aus früheren Aufträgen, die im Zusammenhang mit dem Gegenstand stehen.


VI. Zahlungsbedingungen

  1. Preise und Fälligkeit:
    Alle Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

  2. Abschlagszahlungen:
    Bei längerfristigen Projekten behalten wir uns vor, Abschlagszahlungen gemäß dem Fortschritt der Bauleistungen zu fordern.


VII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.


* Diese AGB dienen dazu, klare und faire Vertragsbedingungen für beide Seiten zu gewährleisten. Alle rechtlichen Vorgaben, insbesondere die VOB/B, werden bei der Vertragsgestaltung in vollem Umfang berücksichtigt.

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